Das sollte jedes Unternehmen wissen.
Wissenswertes
Wie jede Werbemaßnahme lassen sich auch Werbeartikel steuerlich geltend machen.
DIE OBERGRENZE
Der Staat hat hierfür eine Obergrenze pro Jahr und Empfänger beschlossen. Jährlich lassen sich Werbeartikel im Wert von bis zu 35 Euro (netto, inkl. Bedruckung) an jeden Ihrer Kunden verschenken und den Gesamtwert als Betriebsausgaben verbuchen.
DER PAUSCHALSTEUERSATZ
Steuerpflichtige können die Einkommenssteuer auch für Werbeartikel mit einem Pauschalsteuersatz von 30 % erheben, solange der Jahresbetrag pro Empfänger und der Wert des einzelnen Werbeartikels den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigt.
Wegen der Kompliziertheit der Vorschrift sollte in Einzelfällen der Steuerberater gefragt werden.